SPD-Kreistagsfraktion: „Wenn interkommunale Zusammenarbeit, dann aber richtig!“

Das Thema „Interkommunale Zusammenarbeit“ war jetzt Thema einer Klausurtagung der SPD-Kreistagsfraktion. Hintergrund war die heftige Reaktion von Landrat Beckehoff auf das Ausscheren der Gemeinde Kichhundem, in Zukunft nicht mehr gemeinsam mit dem Kreis Olpe die zentrale Vollstreckung zu betreiben. Kirchhundems Bürgermeister Andreas Reinéry habe in einer Verwaltungsvorlage gegenüber dem Rat der Gemeinde Kirchhundem umfangreich begründet, warum sich die eben der weitere Verbleib seiner Gemeinde in der „Zentralen Vollstreckung“ nicht mehr als wirtschaftlich darstelle, zumal die Stadt Lennestadt die Vereinbarung ebenfalls auslaufen lassen wolle und ihrerseits eine engere Zusammenarbeit mit Kirchhundem wünsche. In zahlreichen Beispielen habe die Verwaltung Kirchhundems herausgearbeitet, warum diese Form der interfraktionellen Zusammenarbeit nicht effektiv sei.

Auf diese Kritik reagierte der Landrat zunehmend dünnhäutig und ging den Kirchhundemer Bürgermeister in öffentlicher Sitzung im Kreistag scharf an. Dies löste in der SPD-Fraktion Unverständnis aus. „Vermutlich liegt es wohl auch daran, dass der CDU-Fraktionsvorsitzende im Gemeinderat der Gemeinde Kirchhundem, Michael Färber, als Fachbereichsleiter für Jugend, Gesundheit und Soziales einer der engsten Mitarbeiter des Landrats ist“, so Renate Kraume, Mitglied des Vorstands der Kreistagsfraktion und zugleich Vorsitzende der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Kirchhundem. Die SPD-Kreistagsfraktion möchte nun vom Landrat wissen, wie die bisherige Bilanz der Zentralen Vollstreckung insgesamt ist, welche Ergebnisse für die beteiligten Kommunen erzielt wurden, wie hoch die Fallkosten sind, wie es nach dem 1. Juni.2016 mit der öffentlich rechtlichen Vereinbarung weitergeht und wie sich die Kosten für die beteiligten Kommunen entwickeln, wenn nur noch die Städte Olpe, Attendorn und der Kreis Olpe eine öffentlich rechtliche Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Zentralen Vollstreckung abschließen. Ferner soll ein Sachstandsbericht zu der Zentralen Vollstreckung vorgelegt werden. Die Antworten werden in der nächsten Kreisausschusssitzung erwartet.

Auch bezüglich der zentralen Abfallentsorgung im Kreis Olpe (ZAKO) bestehe Informationsbedarf. Zwischenzeitlich hätten alle teilnehmenden Kommunen ihre entsprechenden Gebührensatzungen angepasst, allerdings seien die zuvor propagierten Synergieeffekte nicht erkennbar. „Es ist unglaublich – wir wollten eine einheitliche Müllentsorgung und Synergieeffekte. Bekommen haben wir einen Flickenteppich unterschiedlichster Müllgebühren. Eine wirkliche Entlastung des Bürgers kreisweit ist bislang nicht erkennbar“, so Thomas Gosmann, Fraktionsmitglied und SPD-Kreisvorsitzender. „Die von der Kreis-CDU immer wieder geforderte interkommunale Zusammenarbeit darf nicht auf Biegen und Brechen eingesetzt werden. Sie darf nicht Selbstzweck sein und soll nur nach sorgfältiger Prüfung als Möglichkeit der Zusammenarbeit zwischen den Kommunen umgesetzt werden. Dort, wo sie praktiziert wird, muss auch Raum für eine kritische Reflektion sein. Notwendige Korrekturen dürfen nicht ausgeschlossen sein“, so Gosmann mit Blick auf die Bereiche Zentrale Vollstreckung und ZAKO.