SPD-Fraktion formuliert Positionen zum Rettungsdienstbedarfsplan

Rettungswache Olpe
Rettungswache Olpe

In ihrer Klausurtagung am letzten Wochenende hat die SPD-Kreistagsfraktion Positionen zum Rettungsdienstbedarfs-
plan entwickelt. Für ziemliche Verwunderung hat die gutachterliche Feststellung gesorgt, dass eine Verlegung der Rettungswache in Olpe notwendig ist und das, obwohl sich die Planungsgrundlagen nur unwesentlich geändert haben. Das Vertrauen in Empfehlungen der Fachgutachter im Bereich des Rettungswesens sei nachhaltig getrübt. Zur Verlegung der Rettungswache Olpe sollte sichergestellt sein, dass in allen Versorgungsbereichen jeweils zwei Rettungstransportwagen (RTW) rund um die Uhr bedarfsgerecht vorzuhalten sind. Nur so könne das Ziel, die Hilfsfrist von 12 Minuten in mindestens 90 v.H. der Fälle einzuhalten, realisiert werden. Hierbei ist laut Gutachten "zusätzlich darauf hinzuweisen, dass im Versorgungsbereich Olpe trotzdem 400 zeitgleiche Einsätze verbleiben, die nicht sofort bedient werden können. Dies entspricht mehr als einem Einsatz pro Tag. Eine weitere Einsatzsteigerung in diesem Bereich könnte somit zukünftig zu einem erhöhten Fahrzeugbedarf führen". Hinzu komme die allgemeine Steigerung der Notfalleinsätze. Da zu erwarten sei, dass über kurz oder lang sowieso ein dritter RTW für den Rettungswachenbereich Olpe erforderlich werde, soll die Verwaltung prüfen, ob mit einem solchen dritten Fahrzeug die Verlegung der Rettungswache vermieden werden kann. Dann könnte jeweils ein Rettungsfahrzeug in Richtung Wenden und in Richtung Drolshagen verlegt werden. Das dritte Fahrzeug verbleibe an der bisherigen Rettungswache.

Für die SPD-Fraktion kommt eine Verlängerung der Hilfsfrist nicht in Frage. Die Hilfsdienste sollten umfangreicher als bisher in den Rettungsdienst eingebunden und die Präventionsarbeit intensiviert werden. Auch soll die Verfügbarkeit von Defibrillatoren an zentralen Orten des Kreisgebietes erhöht werden.

Mit großem Unverständnis reagierte die Fraktion auf die Haltung von Landrat Beckehoff, den Fraktionen keine Vorab-Vorlagenentwürfe oder Teilvorlagen zum Rettungsdienstbedarfs-plan zuzuleiten. Der Rettungsdienstbedarfsplan soll nach Vorstellung des Landrats in der normalen Sitzungsabfolge, beginnend mit dem Sozial- und Gesundheitsausschuss vorgelegt werden, nicht aber die verwaltungsinternen Prozessbeschreibungen. „Eine intensive politische Diskussion ist offensichtlich nicht erwünscht“, so Fraktionsvorsitzender Thomas Förderer. „Dieser Plan kann nur ernsthaft und effektiv bearbeitet werden, wenn der politische Raum frühzeitig und breit beteiligt wird“, so Förderer. Das gelte nicht nur für die Gremien des Kreistages, sondern auch für die einzelnen Räte der Städte und Gemeinden. Es sei einfach wichtig, Vorschläge, Änderungswünsche und Bedarfe auch aus dem kommunalpolitischen Bereich zu diskutieren. Ansonsten werde mit der erst sehr späten Beteiligung der Kommunalpolitik im abschließenden Entscheidungsprozess die Chance der intensiven Beteiligung vertan. Nur ein Konzept, das gemeinsam entwickelt werde, könne später auf breiten Schultern getragen werden.

WDR-Bericht zum Rettungsdienst vom 15.12.15