"Eltern von Zwillingen und Mehrlingskindern haben durch eine Entscheidung des Bundessozialgerichts nicht nur einen Elterngeldanspruch pro Geburt, sondern für jedes einzelne neugeborene Kind einen eigenen Elterngeldanspruch". Darüber informierte jetzt der Kreis Olpe in einer Pressemitteilung.
Darin heißt es weiter:
"Diese Regelung gilt auch für vergangene Elterngeldzeiten frühestens jedoch ab dem 1. Januar 2009. Für Elterngeldzeiten, die vor diesem Tag liegen, können keine zusätzlichen Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
Damit die zusätzlichen Elterngeldbeträge ausgezahlt werden können, müssen Eltern diese bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragen. Dabei sind folgende Fristen zu beachten: Bei Antragseingang bis zum 31. Dezember 2013 können zusätzliche Elterngeldbeträge rückwirkend für Zeiten ab dem 1. Januar 2009 gezahlt werden. Für Ansprüche ab dem 1. Januar 2010 ist der Stichtag der 31. Dezember 2014. Zur Fristwahrung genügt zunächst ein schriftlicher Hinweis (Brief, Fax oder E-Mail) an die Elterngeldstelle, dass Elterngeldansprüche für weitere Mehrlingskinder geltend gemacht werden.
Ansprechpartnerinnen bei der Kreisverwaltung in Olpe sind die Mitarbeiterinnen der Elterngeldstelle Susanne Kinkel, Telefon: 02761/81-512, Fax: 02761/94503512, E-Mail: s.kinkel@nullkreis-olpe.de, und Bärbel Gipperich, Telefon: 02761/81-511, Fax: 02761/94503511, E-Mail: b.gipperich@nullkreis-olpe.de"