Anträge auf Förderung von Schulmaterial vor 1. August stellen

Kinder haben einen Rechtsanspruch auf das Bildungs- und Teihabepaket, wenn sie oder ihre Eltern:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (sog. Hartz
    IV Leistungen)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung bei
    Erwerbsminderung
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag (KiZ) neben Kindergeld erhalten.

    Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten automatisch die Förderung für die Anschaffung von Schulmaterial wie Bücher und Hefte. Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag (KiZ) erhalten die Förderung nur auf Antrag. Jeweils zum 1. August gibt es 70 € und zum 1. Februar 30 €.

    Wer Wohngeld oder einen Kinderzuschlag (KiZ) zum Kindergeld bekommt, kann die Anträge bei der Kreisverwaltung oder im Rathaus seiner Gemeinde abgeben.

    Weitere Informationen:
    Bildungs- und Teilhabepaket (Kreis Olpe)