NRW gibt grünes Licht für Ausbau der Windenergie

Die NRW-Landesregierung hat jetzt einen neuen Windenregieerlass in Kraft gesetzt. "Wir haben nun die Weichen für den Ausbau der Windenergie gestellt und aus einem Windkraftverhinderungserlass einen Windenergieermöglichungserlass gemacht“, sagte der zuständige Umweltminister Remmel.

Mit dem Windenergieerlass würden keine Abstriche am Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm und Schattenwurf oder am Natur und Artenschutz gemacht, betonte Remmel. Wie bei allen anderen Industrieanlagen müssten künftig die vorgeschrieben Grenzwerte, etwa für Lärm, eingehalten werden. Die Berechnung der konkreten notwendigen Abstände zu Wohnbebauung würden weiterhin streng zugunsten der Anwohnerinnen und Anwohner gehandhabt.

Der neue Erlass baut jedoch Hürden für die Planung ab und starre Vorschriften, die bisher viele Investoren abschreckten, fallen weg. Die Höhenbegrenzung der Anlagen auf 100 Meter entfällt. In Naturschutzgebieten und in für den Naturschutz bedeutsamen Gebieten soll es weiterhin keine Windenergienutzung geben. Dagegen setzt der Windenergieerlass neue Akzente, wie zum Beispiel die erleichterte Errichtung von Anlagen an Infrastrukturtrassen wie Bahntrassen oder Autobahnen. „Statt pauschaler Abstände schaffen wir Gerechtigkeit durch die Abwägung der Interessen im Einzelfall. Wir hoffen, dass Kommunen, Bürgerinnen und Bürger und Anlagenbetreiber unseren Impuls für eine saubere, wirtschaftliche nachhaltige und dezentrale Energieversorgung aufgreifen“, so Minister Remmel.

Zentraler Bestandteil der Windenergiepolitik in NRW sei das Repowering. Dabei könnten alte Anlagen durch neue effiziente und leistungsstarke Anlagen am gleichen Standort ersetzt werden. Schon allein damit könne es gelingen, den Anteil der Windenergie an der erzeugten Strommenge deutlich zu erhöhen.

"Wir brauchen die Akzeptanz der Bevölkerung und es wird darauf ankommen, Winkraftanlagen an den richtigen Stellen zu bauen", erklärt der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Thomas Förderer. Unter bestimmten Voraussetzungen dürften Windräder jetzt auch in Waldgebieten gebaut werden. "Dies kann in ländlichen Regionen zu erheblichen Konflikten führen und muss im Sinne von Natur- und Landschaftsschutz restriktiv gehandhabt werden", mahnt Förderer.

Die wichtigsten Eckpunkte des Windenergieerlasses:

  • Einbettung des Windenergieerlasses in die Klimaschutzstrategie;
  • Erarbeitung eines umfassenden Beratungsangebotes für die Kommunen durch die Energieagentur;
  • weitgehende Transparenz und Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger u. a. mit Empfehlung für Bürgerwindparks;
  • Schaffung einer Informations- und Beratungsplattform bei der Energieagentur zur Behandlung von Konflikten (EnergieDialog.NRW);
  • Angaben zur Ausweisung von Flächen für die Windenergie in Regionalplanung und Flächennutzungsplanung;
  • Verbesserung von Rahmenbedingungen des Repowering;
  • Empfehlung zur Überprüfung von Höhenbeschränkungen;
  • Orientierung von Schutzabständen der Windenergieanlagen zu der Wohnbebauung;
  • Beibehaltung der gesicherten Anforderungen an die Berechnung des Lärmschutzes;
  • Ausschluss von Windenergieanlagen in für den Naturschutz wertvollen Gebieten verbunden mit Abstandsregelungen und Hinweisen für die artenschutzrechtliche Prüfung;
  • erstmalige zusammenfassende Darstellung für die Genehmigung von Kleinwindanlagen.

    Windenergie-Erlass (umwelt.nrw)

    Gutachten der Deutsche WindGuard GmbH: "Zielsetzung bis 2020 für die Windenergieentwicklung in Nordrhein-Westfalen und Bedeutung dieser Ziele für den Windenergieausbau" (umwelt.nrw)

    Fraunhofer-Institut: Studie zum Potenzial der Windenergienutzung an Land (energiedialog.nrw)