Verbesserungen beim Schülerfahrverkehr gefordert

Bereits Ende letzten Jahres hatte die SPD-Kreistagsfraktion die Initiative ergriffen, um Verbesserungen im geplanten Schülerfahrverkehr zu erreichen. Ergebnis war, dass der Landrat beauftragt wurde, den Nahverkehrsplan in Hinblick auf Härtefälle bei den Abfahrtzeiten aufgrund der gestaffelten Schulanfangszeiten zu überprüfen. Außerdem sollte baldmöglichst ein Beschlussvorschlag mit der Zielsetzung vertretbarer Abfahrtzeiten für die Schüler/innen vorgelegt werden und die zum Teil hoffnungslose Überfüllung der Schulbusse analysiert und schnellstmöglich abgewendet werden.

Die SPD-Kreistagsfraktion sowie etliche Kreistagsmitglieder aus den anderen Fraktionen hatten die Erwartung, dass sich nunmehr deutliche Verbesserungen im geplanten Schülerfahrverkehr ergeben würden. Das Ergebnis ist jedoch ebenso ernüchternd wie enttäuschend: Z.B. kommen Schüler von weiterführenden Schulen teilweise nicht nach der siebten Schulstunde nach Hause und selbst Grundschüler müssen bei Unterrichtsende nach der vierten Schulstunde bis zu eine Stunde auf den Bus warten.

Um diese und weitere Mängel zu beseitigen hat die SPD-Kreistagsfraktion für die Kreistagssitzung am 10. März den Tagesordnungspunkt „Änderung des Nahverkehrsplanes 2006“ beantragt. „Nun sollen Nägel mit Köpfen gemacht werden“, erklärt Fraktionsvorsitzender Thomas Förderer und benennt Kriterien für einen akzeptablen Schülerfahrverkehr:

  • Früheste Abfahrt der Busse für Schüler/innen an Grundschulen in der Regel ab/nach 7.15 Uhr,
  • Früheste Abfahrt der Busse für Schüler/innen an weiterführenden Schulen in der Regel ab/nach 6.45 Uhr,
  • Rückfahrt der Schüler/innen an Grundschulen in der Regel spätestens 15 Minuten nach Schulschluss entsprechend der regulären Stundentafel,
  • Rückfahrt der Schüler/innen an weiterführenden Schulen in der Regel spätestens 30 Minuten nach Schulschluss entsprechend der regulären Stundentafel.

    Um den Schüler/innen eine möglichst sichere Busfahrt zu gewährleisten, soll im Nahverkehrsplan außerdem festgelegt werden, dass die zulässigen Sitz- und Stehplätze im Schulbusverkehr zu maximal 75 % belegt werden.