
Nun kommt die Wahrheit ans Licht. Die Darstellung von Landrat Beckehoff, dass der Ende 2007 an die Biggesee GmbH gewährte Liquiditätskredit in Höhe von 290.000 eine Geldanlage gewesen sei, ist eindeutig falsch, erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Förderer.
In einer Presseerklärung spart Förderer nicht mit Kritik an Landrat Beckehoff und der CDU-Fraktion im Kreistag: Den Beleg für diese falsche Aussage liefert der Landrat selbst, indem er dem Umwelt- und Strukturausschuss, Kreisausschuss und Kreistag eine Beschlussempfehlung vorlegt, nach der die Biggesee GmbH ein zinsloses Strukturförderungsdarlehen in Höhe von 1.173.000 (zahlbar 600.000 in 2008 und den Rest nach begründeter Anforderung in 2009) erhalten soll. Es ist der blanke Hohn, von einer Geldanlage zu sprechen, wenn die gewährte Kreditsumme nur durch die weitere Bereitstellung eines Vielfachen dieses Betrages zurückgezahlt werden kann. Als Geldanlage wurde der gewährte Kredit nur deshalb deklariert, weil der Landrat diesen eigenmächtig ohne Kreistagsbeschluss gewährt hat. Ein Kredit zur Abwendung einer Insolvenz der Biggesee GmbH hingegen ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung. Insofern hat der Landrat nicht pflichtgemäß gehandelt, wozu er nach der Hauptsatzung des Kreises Olpe und der Kreisordnung verpflichtet gewesen wäre. Nach einschlägiger Kommentierung des § 42 Kreisordnung liegt ein Geschäft der laufenden Verwaltung dann vor, wenn dies nach Regelmäßigkeit und Häufigkeit zu den üblichen Geschäften gehört. Die Vergabe eines Kredites zur Abwendung der Insolvenz einer GmbH gehört also nicht dazu, vielmehr handelt es sich hier um einen außergewöhnlichen und hoffentlich einmaligen Vorgang.
Die CDU-Mehrheitsfraktion ist nicht willens oder in der Lage, den Landrat in seine Schranken zu verweisen. Im Gegenteil: Die CDU sanktioniert im Nachhinein ein unrechtmäßiges Vorgehen des Landrats. Die SPD-Fraktion wird sich an einer Beschlussfassung, mit der das Vorgehen des Landrats gerechtfertigt werden soll, nicht beteiligen.