Keine Stellen für Erzieher/innen im Anerkennungsjahr- erste negative Auswirkung des Kinderbildungsgesetzes für NRW

Renate Kraume

„Das neue Kinderbildungsgesetz für NRW bestraft die Erzieher/innen im Anerkennungsjahr“, kritisiert Renate Kraume, jugendpol. Sprecherin der SPD-Kreistagsfraktion. Nach alter Gesetzeslage wurden die monatlichen Zuwendungen für die Erzieher/innen in Höhe von 1100 € mit einem geringen Anteil vom jeweiligen Träger als Arbeitgeber und der größere Anteil vom Land und dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe übernommen. Die Tageseinrichtungen für Kinder brauchten nur einen geringen finanziellen Anteil für das Anerkennungsjahr der Erzieher/innen aufzuwenden.

Mit dem neuen Kinderbildungsgesetz ändert sich die Finanzierungssystematik. Ab dem Kindergartenjahr 2008/2009 wird das Entgelt für die Erzieher/innen im Anerkennungsjahr in die vom Land festgelegte Kopfpauschale für jedes betreute Kind eingerechnet. Das heißt im Klartext: Beschäftigt künftig ein Träger eines Kindergartens eine/n Erzieher/in im Anerkennungsjahr, so muss er dafür die gesamten Lohnkosten tragen!

Da durch die neue Finanzierungssystematik des Kinderbildungsgesetzes zum jetzigen Zeitpunkt kein Träger genau weiß, wie hoch das finanzielle Budget für den Kindergarten ausfallen wird, stellt niemand eine/n Erzieher/in für das im Rahmen der Ausbildung geforderte Anerkennungsjahr ein. Diese Vorgehensweise der Träger ist, im Hinblick auf die Frage ob die Zuwendungen überhaupt die Betriebskosten der Einrichtung abdecken, nachvollziehbar.

Aber wie sieht die berufliche Perspektive der angehenden Erzieher/innen aus? Wo sollen sie ihr praktisches Jahr ableisten?
Renate Kraume, jugendpolitische Sprecherin der SPD- Kreistagsfraktion, fordert den Kreis Olpe als Schulträger der Fachschule für Sozialpädagogik auf, bei der Landesregierung massiv gegen diese Vorgehens- bzw. Abrechnungsweise zu protestieren und damit zu erreichen, dass Träger von Kindertageseinrichtungen ohne finanziellen Aufwand Erzieher/innen im Anerkennungsjahr einstellen können.