Wohin geht die Reise der Schulkinderbetreuung im Kreis Olpe?

Renate Kraume

Die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW will die Betreuung schulpflichtiger Kinder ab dem Kindergartenjahr 2008/ 2009 neu regeln. Kinderbetreuung in Horten soll dann durch die Ganztagsschule im Primarbereich ersetzt werden.

„Die Angebote werden jedoch nicht allen betroffenen Kindern gerecht werden können“, erklärt die jugendpolitische Sprecherin der SPD-Kreistagsfraktion, Renate Kraume. Durch die gute Arbeit in den Horten seien bislang kostspielige Hilfen zur Erziehung vermieden worden.

Das Land NRW wird ab dem 1.08.2008 voraussichtlich bis zum Jahr 2012 nur noch 16 Hortplätze im Kreis Olpe fördern.
Zur Zeit gibt es noch 60 Hortplätze im Kreis Olpe:
1.den Heilpädagogischen Hort in Olpe ( dort werden nur Kinder mit besonderem Förderbedarf betreut)
2.das Schulkinderhaus in Olpe (soll auf CDU- Antrag geschlossen werden)
3.den Hort in Grevenbrück.

Im Jugendhilfeausschuss des Kreises Olpe am 15.05.07 wurden Lösungen gesucht, die vorgesehenen Finanzierungsmodalitäten für Horte des Landes NRW umzusetzen.

Die CDU- Kreistagsfraktion stellte in der Sitzung den Antrag, dass das Schulkinderhaus in Olpe, mit dem Einvernehmen des Trägers, dann geschlossen werden soll. Jedoch erfuhr man durch einen Leserbrief von Frau Polatsidis ( Schulkinderhaus Olpe) vom 19.05.07, dass ein großes Interesse am Fortbestand des Hortes besteht.
„Diese Mitteilung seitens des Schulkinderhauses irritiert uns doch sehr, da wir in der Sitzung den Ausführungen der CDU- Fraktion geglaubt haben. In Zukunft werden wir in solchen Fällen eine schriftliche Stellungnahme des jeweiligen Trägers einfordern“, führt Renate Kraume aus.

Dem Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung, im kommenden Jahr den Bedarf für über die Angebote der Tagesbetreuung für Kinder hinausgehende Unterstützungsbedarfe für Schulkinder im Kreis Olpe zu ermitteln, hat die SPD- Kreistagsfraktion sehr begrüßt.

Aus Sicht der SPD- Kreistagsfraktion wäre es nur sinnvoller gewesen, erst das Ergebnis dieser Bedarfsermittlung abzuwarten und dann über die Schließung oder Weiterfinanzierung einzelner Horte nachzudenken.

Die SPD- Fraktion fordert, die Definition des Heilpädagogischen Hortes zu überdenken und ihn auf Grund seiner Arbeit in eine Tagesgruppe umzuwandeln. Im Heilpädagogischen Hort werden nur Kinder nach § 32 SGB VIII betreut. Somit erfüllt der Heilpädagogische Hort nicht die Voraussetzung eines klassischen Hortes.