Fehlerhafte Grundsicherungsbescheide werden korrigiert

Helga Schmitz

„Was lange währt, wird endlich gut“, erklärt Helga Schmitz, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Kreistagsfraktion., nach deren Informationen der Kreis Olpe vielen Grundsicherungsempfängern jetzt vorenthaltenes Geld nachzahlt.

Damit bestätigt sich die rechtswidrige Praxis des Kreises Olpe, dass bis Juli 2005 Kindergeld auf die Grundsicherung angerechnet wurde. Schon Ende 2005 forderte die SPD nach einschlägigen Gerichtsurteilen, die fehlerhaften Grundsicherungsbescheide zu korrigieren. Der Landrat, Kreisdirektor und die CDU-Mehrheitsfraktion verwehrten jedoch den betroffenen Personen das ihnen zustehende Geld, wenn nicht fristgemäß Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt wurde. Auch der Einwand der SPD-Fraktion, dass sich die Verwaltung gesetzeswidrig verhält und damit die Bescheide nichtig sind, wurde nicht gelten gelassen. „Erst das Urteil des Bundessozialgerichts vom 08.02.07 hat den Kreis Olpe offenbar zum Einlenken bewegt“, meint Schmitz, „es wäre aber den Betroffenen gegenüber anständiger gewesen, schon nach dem eindeutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.04.05 zu handeln, wie es die SPD gefordert hatte“.

Schon damals hatte das höchste Verwaltungsgericht entschieden, dass Kindergeld Einkommen der Eltern ist und dieses nicht auf den Grundsicherungsbetrag des Kindes anzurechnen ist. Die betroffenen Grundsicherungsempfänger sind meist volljährige behinderte Menschen, die am Existenzminimum leben. Viele arbeiten in betreuten Werkstätten. „Diesen Menschen das ihnen zustehende Geld über Jahre vorzuenthalten, ist weder christlich noch sozial“, so Helga Schmitz abschließend.