Kommunalwirtschaft darf nicht gegenüber Privatwirtschaft benachteiligt werden

Gegen eine Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen spricht sich die SPD-Kreistagsfraktion aus und legt für die Kreistagssitzung am 26.03.07 eine entsprechende Resolution vor. „Es darf nicht wahr werden, dass Kommunen Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht mehr erbringen dürfen, auch wenn sie ebenso gut sind wie private Unternehmen“, reklamiert der Fraktionsvorsitzende Thomas Förderer.

Nichts anderes wird mit der Verschärfung des § 107 Gemeindeordnung verfolgt. Bisher dürfen Kommunen und kommunale Unternehmen nur dann tätig werden, wenn der öffentliche Zweck durch andere Unternehmen nicht besser und wirtschaftlicher erfüllt werden kann. Nunmehr soll die Gemeindeordnung dahingehend verschärft werden, dass sich die öffentliche Hand zur Erfüllung ihrer Aufgaben nur dann wirtschaftlich betätigen darf, wenn ein „dringender" öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert und der öffentliche Zweck durch private Unternehmen nicht ebenso gut und wirtschaftlich erfüllt werden kann. Damit ist eine auf Dauer wirtschaftliche und chancengleiche Betätigung der Kommunen nicht mehr gesichert.

„Es darf keine Benachteiligung der öffentlichen Eigenwirtschaft gegenüber der Privatwirtschaft geben. Wir wollen kommunale Arbeitsplätze und die intensive Partnerschaft von Kommunalwirtschaft und örtlichem Handwerk sowie dem Mittelstand sichern. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger darf die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen nicht gefährdet oder in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt werden“, so Förderer abschließend.