Heute haben Laboruntersuchungen den Ausbruch der Schweinpest im Kreis Borken bestätigt. Auch für die Landwirte im Kreis Olpe bedeutet dies wiederum ein Transportverbot für Schweine.
Dieses war erst am 28.04.96 aufgehoben worden. Nunmehr gelten neue Vorgaben: Für die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster (Kerngebiet) gilt bis einschließlich 15. Mai ein generelles ‚Stand-Still‘ für Zuchtschweine und Ferkel. Danach dürfen sie innerhalb des Kerngebietes umgestallt werden, wenn sie 45 Tage im Betrieb verbracht haben und entsprechende Untersuchungen durchgeführt wurden. Für ganz NRW gilt: Schlachtschweine dürfen zur Schlachtung gebracht werden.