Eine gute Nachricht für die Landwirte im Kreis Olpe: Das NRW-Verbraucherschutzministerium hat am Freitag, 28.04.06, nach Abschluss einer weiteren Untersuchungsreihe das im Zusammenhang mit der Schweinepest eingerichtete Beobachtungsgebiet aufgehoben. Dieses Gebiet umfasst die zehn Kilometer-Zone um die von der Schweinepest betroffenen Betriebe. Ab sofort können Schweine aus diesem Bereich wieder innerhalb der drei Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster gehandelt werden, nicht aber darüber hinaus. Zuvor hatten Tierärzte rund 730 Betriebe untersucht und noch einmal 9.100 Blutproben entnommen. Alle Untersuchungen verliefen negativ.
Die von der Europäischen Kommission verhängten Auflagen sind davon unberührt und gelten bis zum 15. Mai weiter. Sie sehen vor, dass Schweine in NRW nur nach vorheriger tierärztlicher Untersuchung transportiert werden dürfen, wenn mindestens 45 Tage keine neuen Tiere in den Bestand eingestellt worden sind (45 Tage-Residenz). Aus den Regierungsbezirken Köln und Detmold darf inzwischen wieder deutschlandweit gehandelt werden.