
Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Es handelt sich hierbei nicht um Sozialhilfe.
In Verantwortung des Kreises Olpe wurden vor dem 1. Juli letzten Jahres rechtfehlerhafte Grundsicherungsbescheide erlassen, stellt die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Kreistagsfraktion, Helga Schmitz, fest. Wer Widerspruch einlegte, bekam einen korrigierten Bescheid und insgesamt mussten auf diesem Weg 105.000 nachgezahlt werden.
Für diejenigen, die keinen Widerspruch einlegten, forderte die SPD-Kreistagsfraktion, dass die rechtswidrigen Bescheide zurückgenommen und durch rechtskonforme Bescheide ersetzt werden.
Dagegen wehrt sich die Kreisverwaltung und auch die CDU-Mehrheitsfraktion widersprach einer solchen Verfahrensweise.
Damit wird Menschen, die am Existenzminimum leben, ihnen zustehendes Geld durch rechtswidrige Verwaltungsakte vorenthalten, so Schmitz abschließend.