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PRESSEMITTEILUNG:
01. November 2007
Hans-Willi Körfges: Innenminister verbietet Widerspruch per Gesetz

"Mit der Abschaffung des Widerspruchverfahrens entfremdet Innenminister Wolf die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltungen des Landes voneinander. Er verbietet künftig den Widerspruch per Gesetz. Statt bei Verwaltungsentscheidungen nach einem vernünftigen Ausgleich zu suchen, bleibt den Menschen jetzt nur der Weg vor Gericht, um ihre Rechte geltend zu machen. Das ist eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte, ein Überlastungstest für unsere Gerichte und ein Bürokratiefrust-Programm für die Bürgerinnen und Bürger", kritisierte der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Hans-Willi Körfges, das Inkrafttreten des angeblichen "Bürokratieabbaugesetzes II" am heutigen Tag.

Den Menschen werde damit die Möglichkeit genommen, Widerspruch gegen die Entscheidung einer Behörde einzulegen. Auch fehlerhafte Bescheide könnten dann nicht mehr im Dialog mit der Behörde korrigiert werden, es komme stattdessen zum Klageverfahren, warnte der kommunalpolitische Experte der SPD-Fraktion. Körfges: "Die Landesregierung provoziert, dass eine Flut von Auseinandersetzungen der Bürgerinnen und Bürger mit den Behörden vor Gericht landen. Zudem wird den Verwaltungen auch die Möglichkeit der Selbstkorrektur genommen. Die Vorgehensweise des Innenministers ist wieder einmal beispielhaft für das gesamte Vorgehen der Regierung Rüttgers bei der Verwaltungsstrukturreform: Konfrontation statt Dialog"




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